HÄUFIGE FRAGEN - FAQ
Sprechen Sie uns mit Ihren Fragen jederzeit gerne an.
WAS IST EINE MEDIATION?
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen, nachhaltigen Beilegung eines Konfliktes. Lateinisch "mediatio" steht für "Vermittlung".
Unabhängige und „allparteiliche“ Dritte, Mediatoren, begleiten die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess. Die Konfliktparteien streben dabei in einem zukunftsgerichteten Dialog an, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Der Mediator trifft als allparteilicher Dritter keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist im Wesentlichen für ein zielgerichtetes Verfahren verantwortlich.
Er achtet auf die Effektivität der Verhandlung, auf das Fokussiertbleiben in der Gesprächsführung und darauf, dass die wesentlichen Fakten und Motive ausgesprochen und gehört werden. Die Konfliktparteien werden darin unterstützt, lösungsoffen zu denken und neue Optionen zu entwickeln.
Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren. Die Beteiligten können also zu jeder Zeit auch wieder aussteigen. Geteilte Informationen "bleiben im Raum", denn alle Beteiligten verpflichten sich auf strikte Verschwiegenheit.
WORIN UNTERSCHEIDET SICH DIE MEDIATION VON ANDEREN VERFAHREN?
Die deutlichsten Unterschiede lassen sich zwischen Mediation und Gerichtsverfahren hervorheben. Während das Gerichtsverfahren als fremdbestimmt gilt, bleiben die Beteiligten einer Mediation selbstbestimmt. Während bei Gericht der Schwerpunkt deutlich auf dem schriftlichen Austausch liegt, wird in der Mediation direkt miteinander gesprochen. Urteile ergehen oft "von oben herab", während Mediationsergebnisse "auf Augenhöhe" ausgehandelt werden.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass sich im Urteil eines Gerichts häufig nur Ablehnung oder Stattgabe wiederfinden mit dem prozesstypischen "win-lose". In einer Mediation geht es darum, ein "win-win" zu erzielen, also ein Ergebnis, das im Interesse aller Seiten liegt.
Außerdem ist die Mediation anders als das gerichtliche ein vertrauliches Verfahren. Es ist in der Regel sehr viel schneller und nachhaltiger als ein langwieriges und kostenspieliges Gerichtsverfahren.
Anders als in der Schlichtung gibt der Mediator keine eigene Lösung vor. Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien vielmehr in deren Lösungsfindung und hilft bei der Abschlussdokumentation.
FAQ
WAS SIND DIE BESONDEREN VORTEILE EINER MEDIATION?
Eine Mediation sollte erwogen werden, wenn die Beziehung der Konfliktparteien (Geschäftsbeziehung, Arbeitsbeziehung, familiäre Beziehung etc.) trotz des Streits erhalten oder gefördert werden soll. Ein Gerichtsurteil kann kontraproduktiv sein, da es oft Gewinner und Verlierer hervorbringt und so die Beziehung schädigen kann.
Immer dann, wenn die Beteiligten nach vorne schauen wollen und zukunftstaugliche Lösungen suchen, bietet die Mediation einen strukturierten Prozess, um genau dies zu erreichen.
Wenn die Konfliktsituation in vertraulichem Rahmen aufgearbeitet werden soll, ohne Zuhörer und ohne Presse (wie etwa bei Gericht), dann bietet die Mediation das passende Verfahren: sämtliche Beteiligten sind strikt zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wo ein Streit nicht allein durch die Beantwortung von Rechtsfragen und die reine Aufarbeitung von Fakten gelöst werden kann, sondern auch tiefergehende Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten berührt, stellt das Phasenmodell der Mediation den idealen Rahmen dar.
Wer eine schnelle und kostengünstige Konfliktklärung anstrebt, sollte die Mediation ins Auge fassen. Anders als zeit- und geldaufwendige gerichtliche Verfahren und anders als das "Aussitzen" eines Streits können die Medianten meist innerhalb weniger Sitzungen und zum Teil ohne weitere anwaltliche Unterstützung eine Lösung finden.
Wenn sich die Beteiligten auf ein erfolgversprechendes Verfahren zur Streitbeilegung verlassen wollen, bietet sich die Mediation mit einer Erfolgsquote über 80% als bewährte Option an.
WIE LÄUFT EINE MEDIATION KONKRET AB?
Mediationen folgen einem klar strukturierten Ablauf. So ist sichergestellt, dass das Verfahren fokussiert, effizient und zeitnah zu einer für alle Seiten tragbaren Lösung führt.
Auch wenn sich einzelne Mediationen voneinander mit Blick auf diverse Elemente unterscheiden (z.B. Komplexität des Konfliktes, Zahl der Beteiligten, Zahl einzelner Konfliktthemen, Grad der Kreativität und Kooperation aller Beteiligten bei der Vereinbarung von Lösungen), so folgen sie dennoch - zur Sicherstellung einer hohen Qualität - zumeist demselben sechsphasigen Verfahrensmodell (nach Lis Ripke).
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Vorgespräch und Auftragsklärung - wir hören Ihnen zu: wer ist am Konflikt beteiligt, welcher Konflikt liegt vor; wir besprechen die Kosten und Dauer der Mediation, Bereitschaft, freiwillig teilzunehmen, QualitätsgarantenVorgespr
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Themensammlung und Arbeitsbündnis - inkl. schriftliche Vereinbarung der Vertraulichkeit
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Konfliktbearbeitung - durch Sammlung der Fakten, der Interessen, Bedürfnisse und Hintergründe
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Suche nach einvernehmlichen Lösungen - Optionen, die nahe liegen, und solchen mit Weitblick - hier unterstützt der Mediator mit speziellen Methoden und insbesondere auf Basis des Harvard-Konzeptes
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Verbindliche Vereinbarung - dient dazu, die von allen Teilnehmern getragenen Lösungen am Ende der Mediation schriftlich festzuhalten und zu unterzeichnen.
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Nachbetreuung (Debriefing) - kann helfen, die Vereinbarung einige Monate nach ihrem Abschluss gemeinsam zu überprüfen, um zu sehen, ob diese ihren Zweck erfüllt oder ob punktuell nachgebessert werden muss.
WAS KOSTET EINE MEDIATION?
Die Vergütung für die Leistungen während einer Mediation orientiert sich an einer Reihe von Kriterien (Wert, Komplexität, Stundenaufwand) und wird zu Beginn eines Verfahrens mit allen Konfliktparteien schriftlich vereinbart.
Üblicherweise wird die Vergütung zwischen den Beteiligten einer Mediation aufgeteilt, es sei denn, sie wird durch ein Unternehmen bzw. eine Organisation beauftragt. In der Regel trägt dieses dann die vorab vereinbarten Kosten.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kommt gegebenenfalls die bestehende Versicherung für die Kosten der Konfliktlösung auf. Den Versicherungen ist bewusst, dass die Mediation in den meisten Fällen sehr viel günstiger ist als etwa ein Gerichtsverfahren. Daher werben Versicherungen aktiv damit, dass sie Mediationen kostenseitig abdecken.
IN WELCHEN BEREICHEN IST EINE MEDIATION SINNVOLL?
Im beruflichen Umfeld:
Mediation bei Streit in und zwischen Unternehmen, Stiftungen, Verbänden, Behörden und Organisationen,
bei Unternehmensnachfolgen und anderen M&A Transaktionen,
zwischen Familienunternehmern, im Family Office / Family Desk, zwischen Gesellschaftern und Praxispartnern
auf C-Level: in oder zwischen Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung und Direktorium, im Kontext betrieblicher oder tariflicher Mitbestimmung, beim Errichten oder Trennen von Gemeinschaftspraxen, Kanzleien und Familienunternehmen
Im privaten Umfeld:
Mediation bei Streit in den Bereichen Pflege, Geschwisterthemen, Erbe, Testament und Generationen, Erbengemeinschaften, Nachfolgefragen, Planen und Bauen; Familienmediation im Kontext von Ehe, Trennung, Scheidung, Kindeserziehung, Jugend
Im öffentlichen Umfeld:
Mediation bei Konflikten in den Bereichen Planen, Bauen & Umwelt; Schule & Kultus
Im hybriden Umfeld:
Familienunternehmen (privat/beruflich), Unternehmensnachfolge (beruflich/privat), Anlieger-/Umweltstreit (privat/öffentlich), um nur einige Beispiele zu nennen.
WIE LANGE DAUERT EINE MEDIATION BZW. WIE OFT TRIFFT MAN SICH?
Die Gesamtdauer einer Mediation und die Zahl der einzelnen Sitzungen hängt maßgeblich von den Einzelheiten des konkreten Konfliktes und der Zusammenarbeit der Beteiligten ab.
Dabei spielen die Komplexität des Konfliktes, die Zahl der Beteiligten, die Zahl einzelner Konfliktthemen sowie die Kreativität und jeweilige Kooperationsbereitschaft bei der Vereinbarung von Lösungen eine zentrale Rolle.
In einfach gelagerten Fällen reichen 2 bis 3 Sitzungen á 1,5 bis 2 Stunden aus. So ist sichergestellt, dass eine Mediation in überschaubarer Zeit sehr effektiv zu nachhaltigen Lösungen führen kann.
MUSS BZW. DARF ICH EIGENE ANWÄLTE ODER BERATER HINZUZIEHEN?
Üblicherweise kommen die Beteiligten in den Mediations-Sitzungen ohne die Einbindung von Rechtsanwälten aus. Hierin spiegelt sich auch die Allparteilichkeit des Mediators, der ein wachsames Auge auf die Interessen aller hat.
Dennoch können die Beteiligten – wenn alle zustimmen – ihre jeweiligen Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Experten hinzuziehen. Auch diese werden dann auf die Vertraulichkeit verpflichtet.
Führt die Mediation wie üblich am Ende des Verfahrens zu schriftlichen Vereinbarungen, so können diese jeweils durch externe Experten überprüft werden. Ab einer gewissen Komplexität ist dies auch durchaus zu empfehlen.
WAS KOSTET EIN ERSTGESPRÄCH?
Ihr Erstgespräch mit uns ist kostenlos und unverbindlich.
Allein für den Fall, dass Sie uns im Anschluss an das Erstgespräch schriftlich mit der Durchführung einer Mediation beauftragen, rechnen wir die entstandenen Aufwände aus den Eingangsgesprächen ab.
Für ein informelles Erstgespräch kontaktieren Sie uns gerne telefonisch. In diesem Gespräch geben wir Ihnen eine allererste Einschätzung zu Ihrem Konflikt.
Im Rahmen der - unverbindlichen - Ersteinschätzung können wir zudem besprechen, in welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen sich eine Mediation Ihres Falles vermutlich bewegen würde.
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